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Datenschutz für Selbsthilfegruppen

Zur Arbeit in Selbsthilfegruppen gehört auch der Umgang mit personenbezogenen Daten. Grundlage dazu ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Mit dieser Verordnung wurden Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten festgelegt.

Wir möchten Ihnen mit diesen Infomaterialien Hilfestellung anbieten.


Was genau müssen Sie als Selbsthilfegruppen jetzt beachten?

Leitvereinbarung zu Datenschutz und Vertraulichkeit

Wichtig ist, dass alle Mitglieder der Gruppe informiert sind, dass bzw. welche personenbezogenen Daten von Ihnen als Gruppe bzw. dem Gruppenverantwortlichen gespeichert sind und Sie damit auch einverstanden sind. Sie können hierfür die „Muster-Leitvereinbarung zu Datenschutz und Vertraulichkeit“ nutzen - ändern Sie die Inhalte, damit es zu Ihrer Gruppe passt.
Die Datei als Download können Sie hier herunterladen:

Quelle: Dieses Muster wurde von Theresa Keidel (Geschäftsführerin) und Elisabeth Ifland (Datenschutzbeauftragte) von der Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern) erstellt. Alle Informationen und Angaben sind unter Vorbehalt verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: 09. Mai 2018

Verarbeitungsverzeichnis

Außerdem ist es notwendig ein Verarbeitungsverzeichnis anzulegen. Dieses kann bei kleinen Gruppen nur eine halbe Seite betragen – also keine Sorge! Ein Muster finden Sie hier:


FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

In Gesprächen mit Selbsthilfegruppen standen immer wieder ähnliche Fragestellungen im Raum. Um Ihnen den Umgang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu erleichtern, haben wir in Zusammenarbeit mit der Anwältin Renate Mitleger-Lehner das Dokument

„FAQ –Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Datenschutz in der Selbsthilfe“

erstellt. In diesen FAQ finden Sie 11 Fragen und Antworten (Stand Dez 2019):


Umgang mit Messenger Diensten

Hier finden Sie außerdem von der KOSKON NRW Informationen zum Thema „Regeln für WhatsApp Gruppen und anderen Messenger Diensten“. Schauen Sie doch mal rein!

Quelle: KOSKON NRW

Einwilligung Videokonferenz

Sollte sich Ihre Selbsthilfegruppe online über Video-Konferenz-Angebote austauschen, so empfiehlt sich die Nutzung einer Einwilligungserklärung, die von den Teilnehmenden ausgefüllt werden sollte. Ein Muster finden Sie hier:


Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz – was müssen Betreibende von Internetseiten beachten?

Wer eine Internetseite oder App betreibt, muss sich seit dem 1. Dezember 2021 mit geänderten Datenschutzregelungen befassen:

Mit dem neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sollen Nutzer*innen vor unerwünschten Zugriffen auf die Informationen geschützt werden, die sie auf ihren Computern, Tablets oder Mobiltelefonen gespeichert haben. Das Gesetz regelt auch wann die Einwilligungen zur Nutzung von Cookies nötig sind und wie diese erfolgen müssen.

Wie immer bei neuen Datenschutzregelungen, gibt es am Anfang viele Fragen und Unsicherheiten. Eine Fachinformation der NAKOS klärt Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen auf, wann eine Einwilligung für ihre Internetseite oder App erforderlich ist und wie diese gestaltet werden sollte.

Quelle: NAKOS, 2022

Weitere Informationen können Sie hier downloaden.


Zum Schluss noch ein Literaturtipp:

Einen Überblick erhalten Sie durch diese gut zusammengefasste Broschüre. Sie enthält viele praktische Tipps!
Bei Interesse fragen Sie uns an!

Quelle: Selbsthilfekontaktstellen Bayern (Hg) Renate Mitleger Lehner (Autorin): Praxisleitfaden: Datenschutz in der Selbsthilfe. Grundlagen und Umsetzung der Datenschutzverordnung (DS-GVO), AG SPAK Bücher, 2018

 

In eigener Sache:
Ihre Anmeldung zu einer Fortbildung bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln

Wir bieten in regelmäßigen Abständen Fortbildungen für unsere Selbsthilfegruppen an. Wenn Sie sich für eine Fortbildung bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln anmelden, dann verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gem. Art. 13 DSGVO.
Im folgenden Dokument finden Sie Informationen dazu.


Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir unterstützen Ihre Selbsthilfegruppe gerne!

Stand: 2022

 

Ist unsere Selbsthilfegruppe betroffen?
Betroffen davon sind alle Selbsthilfegruppen, die personenbezogenen Daten verarbeiten, wie z.B. Namen, Anschrift, Geburtsdaten, E-Mail-Adresse, Telefonnummern etc. Verarbeiten heißt z.B. auf einer Liste auf Papier festhalten oder in einer Datenbank im PC oder auf dem Handy für eine Whatsapp-Gruppe speichern!!


 
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