Benötigt Ihre Selbsthilfegruppe finanzielle Unterstützung für ihre Gruppenarbeit, beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit, Raummiete, Verwaltungskosten oder ähnliches, so gibt es folgende Möglichkeiten:
Die Krankenkassen fördern gesundheitliche Gruppen nach Paragraph 20h SGB V.
Als Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln informieren und beraten wir Kölner Selbsthilfegruppen zu diesem Thema.
Die aktuellen Antrags- und Verwendungsnachweisvordrucke finden Sie unter dem Menüpunkt "Informationen - Downloads Selbsthilfeförderung".